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   VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226   

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VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226 (https://dejure.org/2020,18116)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226 (https://dejure.org/2020,18116)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 9 ZB 20.31226 (https://dejure.org/2020,18116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2, § 80, § 83b; VwGO § 138 Nr. 3
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226
    Dem Zulassungsvorbringen lassen sich insoweit keine Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 5).

    Dem Zulassungsvorbringen lässt sich kein Rechtssatz oder verallgemeinerungsfähiger Tatsachensatz entnehmen, den das Verwaltungsgericht abweichend von einem der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten übergeordneten Gerichte aufgestellt haben soll (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 6).

    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 8).

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann jedoch nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670

    Kritik an tatrichterlicher Sachverhaltswürdigung kein Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226
    Insgesamt wendet sich das Zulassungsvorbringen vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht, womit jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen wird (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 9 ZB 19.33218

    Antrag auf Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage ist bereits nicht verallgemeinernd, sondern nur nach jeweiliger Würdigung der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2019 - 9 ZB 19.33218 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 9 ZB 20.30142

    Anforderungen an eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226
    Abgesehen davon setzt sich das Zulassungsvorbringen insoweit nicht mit den vom Verwaltungsgericht eingeführten und zitierten Erkenntnismitteln auseinander und legt auch nicht anhand überprüfbarer Hinweise auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Tatsachen- und Erkenntnisquellen (z.B. Gutachten, Auskünfte, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen) dar, inwieweit die aufgeworfene Frage entscheidungserheblich ist und warum sie im Berufungsverfahren zu einer vom angefochtenen Urteil abweichenden Entscheidung führen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2020 - 9 ZB 20.30142 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 9 ZB 20.32096

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Abgesehen davon, dass sich das Zulassungsvorbringen nicht mit den vom Verwaltungsgericht eingeführten und zitierten Erkenntnismitteln auseinandersetzt und nicht anhand überprüfbarer Hinweise auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Tatsachen- und Erkenntnisquellen darlegt, inwieweit die aufgeworfene Frage entscheidungserheblich ist und warum sie im Berufungsverfahren zu einer vom angefochtenen Urteil abweichenden Entscheidung führen könnte, lässt sich das Vorbringen bereits nicht verallgemeinernd, sondern nur nach jeweiliger Würdigung der Verhältnisse im Einzelfall beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2020 - 9 ZB 20.31226 - juris Rn. 6).

    Dem Zulassungsvorbringen lassen sich insoweit keine Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 16.06.2020 - 9 ZB 20.31226 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 9 ZB 20.31731

    Keine Zulassung der Berufung wegen (behaupteten) Verstoßes gegen die

    Dem Zulassungsvorbringen lässt sich kein Rechtssatz oder verallgemeinerungsfähiger Tatsachensatz entnehmen, den das Verwaltungsgericht abweichend von einem der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten übergeordneten Gerichte aufgestellt haben soll (vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2020 - 9 ZB 20.31226 - juris Rn. 8).
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